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Die Prüfungen finden in der Regel in der letzten Semesterwoche statt. Die Termine der Prüfungen und Wiederholungsprüfungen werden bei den entsprechenden Modulen im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Sie haben kein Anrecht auf ein Verschiebedatum.
Seien Sie spätestens 15 Minuten vor Beginn der Prüfung vor Ort.
Sie müssen sich ausweisen können, bringen Sie dazu immer Ihre UZH Card mit.
Im Krankheitsfall oder bei einem zwingenden, unvorhersehbaren und unabwendbaren Verhinderungsgrund müssen Sie den Modulverantwortlichen ein schriftlich begründetes Abmeldungsgesuch spätestens fünf Arbeitstage nach dem Termin des Leistungsnachweises, zusammen mit den entsprechenden Bestätigungen (z.B. Arztzeugnis im Original) einreichen.
Benötigen Sie ein Arztzeugnis an verschiedenen Instituten, reichen Sie eine Kopie ein und legen das Original zur Bestätigung vor. Aktuell kann alles per Mail eingereicht werden.
Sie können dann ohne einen «Fehlversuch» (nicht bestanden) zur Wiederholung antreten. Im Zweifelsfall (z.B. Arztzeugnis trotz Prüfungsantritt) kann die Fakultät eine Zweitmeinung oder ein vertrauensärztliches Gutachten verlangen.
Für Pflicht- und Wahlpflichtmodule bietet das Soziologische Institut Wiederholungsprüfungen im selben Semester an. Zur Wiederholungsprüfung müssen Sie sich selbständig über «Meine Module» im Studierendenportal anmelden. Eine Anmeldung ist möglich, falls die reguläre Prüfung nicht bestanden wurde oder eine Abmeldung (z.B. wegen Krankheit oder Prüfungsüberschneidung) bewilligt wurde. Zur Wiederholung in einem späteren Semester ist eine erneute Buchung des entsprechenden Moduls zwingend notwendig. Siehe auch unter Phil. Fakultät > Student Services > Wiederholungsprüfungen.
Bei Wahlmodulen gibt es keine Wiederholung, die Module müssen substituiert werden. Bei Nichtbestehen muss das Modul durch ein anderes Wahlmodul ersetzt werden. Wird ein Wahlmodul mehrmals angeboten, darf es einmal wiederholt werden.
Wer zweimal eine Prüfung in einem der Pflichtmodule nicht besteht, wird von allen Fächern ausgeschlossen, die das betreffende Modul als Pflichtmodul enthalten.