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Soziologisches Institut

Verhinderung von Plagiaten in wissenschaftlichen Arbeiten

Plagiate, die wörtlichen oder sinngemässen Übernahmen ganzer Textstellen ohne Nennung der Quellenangaben, verunmöglichen die Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit als eigenständige Leistung. Herkunft und Zustandekommen des Wissens bleiben im Unklaren und einer wissenschaftlichen Diskussion verschlossen.

Plagiate verstossen gegen das Recht auf geistiges Eigentum.

Das Soziologische Institut ist bestrebt, das Entstehen von Plagiaten zu verhindern, eingehende Plagiate zu identifizieren und allenfalls entsprechende Massnahmen bei Verdachtsfällen zu ergreifen.

Sebständigkeitserklärung

Jeder schriftlichen Arbeit am Soziologischen Institut muss deshalb eine unterzeichnete Selbständigkeitserklärung beigelegt werden. Nutzen Sie die Vorlagen für Studierende für schriftliche Arbeiten, hier ist die Selbständigkeitserklärung inkludiert.

Disziplinarverfahren

Arbeiten, die plagiierte Stellen enthalten, gelten definitiv als nicht angenommen. Liegt der Versuch des Erschleichens einer qualifizierenden Leistung vor und sind Teile der Arbeit oder die ganze Arbeit plagiiert, werden die entsprechenden Arbeiten gemeldet und gegebenenfalls ein universitäres Disziplinarverfahren eingeleitet.