Soziologisches Institut

FAQ zum Liz-Studium

Informationen zu anderen Fragen des Soziologiestudiums finden Sie hier.

Allgemein
Hauptstudium im Lizentiat-Studiengang
Sonstige Regelungen im Lizentiat-Studiengang

Allgemein

Wie lange kann ich noch im Lizentiats-Studiengang studieren?

Die Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich legt Folgendes fest (§ 46):

"Studierende die vor diesem Zeitpunkt [1. Sept. 2006] begonnen haben, können diess bis spätestens Ende Sommersemester 2015 nach der Prüfungsordnung über das Lizenziat an der Philosophischen Fakulät der Universität Zürich vom 26. Februar 2001 abschliessen."

Beachten Sie bitte Folgendes:

Welche Studien- und Prüfungsordnung gilt für mich?

Es gilt jeweils die Studienordnung, die zu Beginn des eigenen Studiums Geltung hatte. Wenn Sie vor dem Wintersemester 2006/2007 zu studieren begonnen haben, befinden Sie sich im Lizentiats-Studiengang.

Sofern Sie unter dem Lizentiatsstudium zu studieren begonnen haben, das Studium unterbrochen hatten und es wieder aufnehmen möchten, gelten besondere Bestimmungen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Studienberater.

Kann ich ins Bachelor- und Masterstudium-Studium wechseln?

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auskunft gibt diese Seite.

Ist das Lizentiatsstudium gleichwertig zum Masterstudium?

Für das abgeschlossene Lizentiats-Studium zusätzlich auch ein Masterdiplom ausgestellt werden kann. Weiter Informationen finden Sie hier.

Welche Fristen muss ich allgemein beachten?

Semestertermine finden Sie auf der website:
http://www.uzh.ch/studies/dates.html

Einschreibefristen finden sich unter:
http://www.students.uzh.ch/registration.html

Welche Nebenfächer sind zugelassen?

Wegleitung Lizentiatsstudium (siehe Kapitel 4.2)

Antrag für fakultätsfremde Nebenfächer können mittels folgendem Formular vorgenommen werden:

http://www.phil.uzh.ch/dekanat/sekretariat/fremdes_Nebenfach.pdf

Ich habe vor Zeiten ein Lizentiats-Studium im Hauptfach am Soziologischen Institut begonnen und nicht abgeschlossen, dabei aber verschiedene Qualifikationsarbeiten absolviert. Ich möchte nun wieder in das Studium einsteigen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit besteht in einer Wieder-Immatrikulation ins Lizentiatsstudium: in diesem Fall bleiben die bereits erbrachten Studien-Leistungen im Fach Soziologie nach wie vor gültig. Die zweite Möglichkeit besteht darin, sich ins Bachelorstudium einzuschreiben. In diesem Fall werden die im Lizentiatsstudium erbrachten Leistungen für das Bachelorstudium angerechnet. Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.suz.uzh.ch/studium/bachelor/lizzubama
Die Anerkennung der Leistungen in den Nebenfächern erfolgt in diesem Fall "sur dossier". Hierfür wenden Sie sich bitte an die Studienberater der jeweiligen Nebenfächer.
http://www.suz.uzh.ch/studium/faq/faq-bachelormaster.html

Ist es möglich, Studienleistungen im Lizentiatsstudium (Proseminare, Methodenpraktika) als Leistungsnachweis für andere Veranstaltungen wie Seminare anrechnen zu lassen (beispielsweise bei einem Wechsel von Soziologie im Hauptfach zur Soziologie im Nebenfach)?

Jeder Veranstaltungstyp (beispielsweise Proseminar, Methodenpraktika, Seminare) besitzt eine spezifische Funktion im Curriculum. Ein Leistungsnachweis eines bestimmten Veranstaltungstyps lässt sich in der Regel nicht als Leistungsnachweis eines anderen Veranstaltungstyps anrechnen. Leistungsnachweise lassen sich in der Regel auch nicht zu einem Leistungsnachweis eines anderen Typs aufsummieren (beispielsweise zwei Methodenpraktika hin zu einem Seminar). Eine mögliche Ausnahme bildet die Anrechenbarkeit von Leistungsnachweisen fortgeschrittener Veranstaltung als Leistungsnachweis von ähnlichen Veranstaltungen tieferer Stufe. Beispielsweise lässt sich eine Seminararbeit u.U. als eine Übung anrechnen. Stellen Sie in diesem Falle frühzeitig vor der Anmeldung zur Lizentiatsprüfung ein schriftliches Gesuch an: Felix Keller, Soziologisches Institut der Universität Zürich)

Muss ich mich für Veranstaltungen anmelden?

Für Vorlesungen müssen Sie sich nicht anmelden. Für die Seminare müssen Sie sich in der ersten Sitzung, z. T. aber auch am Ende des vorhergehenden Semesters in der Vorbesprechung anmelden. Diese finden i.d.R. in der letzten Semesterwoche statt. Die Termine werden auf der Homepage http://www.suz.uzh.ch bekanntgegeben, am Soziologischen Institut ausgehängt, oder sie können bei den Sekretariaten der entsprechenden Professoren nachgefragt werden.

Wie und wann erhalte ich meine Seminarscheine?

Vorantwortlich für die Ausstellung der Scheine sind die Lehrstühle selbst. Das Lehrstuhlsekretariat verschickt die Scheine, sobald sie signiert sind. Proseminar- und Seminarscheine von PrivatdozentInnen und externen Dozierenden verschickt das Institutssekretariat (Büro 5.80), allerdings erst, wenn die entsprechende Berechtigung seitens des/r Lehrenden eingetroffen ist. Wird Ihnen ein erwarteter Schein also nicht zugestellt, so wenden Sie sich entweder an das Lehrstuhlsekretariat oder an den Dozierenden.

Hauptstudium im Lizentiat-Studiengang

Allgemeine Informationen zum Hauptstudium und zur Anmeldung zum Forschungsstudium finden Sie auch hier.

Welche Anforderungen beinhaltet das Hauptstudium?

Sie finden diese Informationen im Kapitel (4.4.) der Wegleitung

Welche Veranstaltungen besuche ich im Hauptstudium (ab dem 5. Semester)?

Sie finden diese Informationen in den Kapiteln (3 & 4.4.) der Wegleitung

Welche Anforderungen umfasst das Forschungsstudium?

Sie finden diese Informationen im Kapitel (4.4.2) der Wegleitung

Welche Anforderungen umfasst die Lizentiatsarbeit?

Sie finden diese Informationen im Kapitel(4.4.3) der Wegleitung

Wie und wann muss ich mich für die Lizentiatsprüfung anmelden?

Informationen zur Anmeldung an die Lizentiatsprüfungen finden sich auf der speziellen Seite zur Lizentiatsprüfung.

Sonstige Regelungen im Lizentiat-Studiengang

Die Regelungen zum Lizentiatsstudiumgang, auch bezüglich der Nebenfächer, finden sich in der Wegleitung (5.)

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