Soziologisches Institut

 

Anerkennung des Lizentiats-Studiums und Wechsel vom Lizentiatsstudium ins Bachelorstudium

Anerkennung

Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2006/07 begonnen haben, können dieses im bisherigen Lizentiatsstudiengang abschliessen. Die bestehende Wegleitung ist für diesen Studiengang weiterhin gültig.

Eine Pressemitteilung der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK/CUS) vom 1.2. 2006 informiert über die Gleichwertigkeit von Lizentiat/Diplom und Masterabschluss. Sie finden diese Mitteilung unter dem untenstehenden Link:

Pressemitteilung zur Gleichwertigkeit von Lizentiat/Diplom und Masterabschluss 

 

Wechsel vom Lizentiats- ins Bachelorstudium

Gemäss § 47 „Übergangsbestimmungen“ der Rahmenordnung der Philosophischen Fakultät ist für Hauptfachstudierende ein Wechsel vom Lizentiat- ins Bachelorstudium nur nach erfolgreicher Zwischenprüfung möglich. Nebenfachstudierende können nur wechseln, wenn sie auch im Hauptfach vom Lizentiatsstudium ins Bachelorstudium wechseln.

Studierenden, die die Zwischenprüfung gemäss Prüfungsordnung vom 26.02.01 bestanden haben, wird bei Übertritt in das Bachelorstudium eine festgelegte Anzahl Punkte angerechnet. Im Hauptfach Soziologie sind dies beispielsweise 59 Kreditpunkte (nähere Angaben für das Fach Soziologie finden sie hier). Die Anrechnung von in den Nebenfächern absolvierten Leistungen erfolgt „sur dossier“.