Benutzungsordnung der Bibliothek
Benutzung/Räumlichkeiten
Zur Benutzung berechtigt sind alle Studierenden und Angehörigen der
Universität Zürich und der ETH sowie interessierte Privatpersonen ab dem 16. Altersjahr. Für
die Ausleihe und für die Benutzung ist ein Bibliotheksausweis (Legi) nötig,
der von der Bibliothek nach Überprüfung der Personalien kostenlos
ausgestellt wird.
Namens- und Adressänderungen oder der Verlust des Ausweises sind der
Bibliothek umgehend mitzuteilen.
Mit der Einschreibung anerkennen die
Benutzerinnen und Benutzer die Benutzungsordnung.
Rauchen, Essen und Trinken (PET-Flaschen erlaubt) sowie die Benutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
Katalog / Bestand
Die Bibliothek des Soziologischen Institut ist eine Freihandbibliothek.
Die Bestände sind im Online-Katalog des IDS Zürich Universtität erfasst (http://biblio.uzh.ch/).
Bücher mit einem roten Punkt (Präsenzbestände) sowie Zeitschriften sind nicht ausleihbar.
Ausleihbestimmungen
Die Ausleihe erfolgt durch Selbstabholung in der Bibliothek oder
Postversand (kostenpflichtig) und ist auf 20 Dokumente beschränkt.
Ausleihfrist / Verlängerung
Die feste Leihfrist beträgt 28 Tage. Wenn keine Reservation vorliegt kann die Leihfrist immer um 28 Tage verlängert werden bis die maximale Gesamtausleihfrist von 168 Tagen erreicht ist.
Mahnungen
Falls die Entleihenden
auf die Erinnerung (bei Ablauf der Leihfrist) oder den Rückruf
innerhalb von 14 Kalendertagen nicht reagieren, werden Mahngebühren
erhoben:
1. Mahnung 13 Tage (d.h. am 14. Tag) nach Erinnerung/Rückruf Fr. 10.-- pro Dokument
2. Mahnung nach weiteren 14 Tagen Fr. 20.-- pro Dokument
3. Mahnung nach weiteren 14 Tagen Fr. 35.-- pro Dokument
Die 3. Mahnung erfolgt mit eingeschriebenem Brief. Die betreffende
Person wird mit einer befristeten Ausleihsperre belegt.
Reservation
Bücher, die zurzeit ausgeliehen sind, können online oder beim Bibliothekspersonal reserviert werden. Ist das Verlangte verfügbar, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung, und das Werk wird sieben Tage bereitgehalten. Bücher die nicht ausgeliehen sind, sind ebenfalls bestellbar und werden bereitgestellt.
Haftung
Die Benutzerinnen und
Benutzer haften vollumfänglich für ein benutztes bzw. ausgeliehenes
Werk. Sie dürfen in Bibliotheksdokumenten keine Notizen, Markierungen
oder Selbstklebezettel anbringen. Bereits bestehende Schäden oder
fehlende Beilagen bitte an der Theke melden. Verlorene oder beschädigte
Bücher müssen ersetzt werden.
Anschaffungsvorschläge
Anschaffungsvorschläge sind willkommen. Die Vorschläge werden von der Bibliotheksleitung und in Absprache mit der Bibliothekskommission nach freiem Ermessen geprüft.
Handapparat
Für einige
Lehrveranstaltung sind die Bücher in einem Handapparat (Extraregal) aufgestellt. Diese sind für die Dauer eines Semesters nicht ausleihbar.
Verstösse
Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungsordnung können geahndet werden
- Verweis durch das Bibliothekspersonal
- Wegweisung aus der Bibliothek
- Befristetes oder unbefristetes Ausleihverbot
- Befristetes oder unbefristetes Zutrittsverbot
- Strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, die aus der Benutzung der Bibliothek entstehen, dient Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand.
Die Institutsleitung
Die Bibliotheksleitung
